Natur- und Artenschutz

Das zentrale  Element für den Natur- und Artenschutz ist der Schutz der Habitate. Trotz wachsender Weltbevölkerung muss es Gebiete geben, in denen die einzelnen Arten – der Mensch als eigener Art eingeschlossen – weitgehend ungestört leben können. Vollkommen falsch ist es, wie es in der christlichen Religion heißt, dass sich der Mensch die Erde untertan zu machen hat. Das Gegenteil muss der Fall sein. Der Mensch muss die Natur als überstehende Schöpfungskraft anerkennen und sich selbst als untertan bezeichnen.

Mein Eindruck ist, dass wir uns immer mehr von dieser fehlgeleiteten Ideologie abkehren, aber ich sehe das Problem, dass wir uns zu wenig und zu langsam davon abkehren. Deshalb sollte nicht nur dem Klimaschutz, sondern auch dem Natur- und Artenschutz eine höhere Bedeutung beigemessen werden.

Der Weg dazu ist, dass wir die Finger weg lassen von bedeutenden Habitate, in denen sich die Arten- und Biodiversität entwickeln kann. Positiv ist, dass der Schutz solcher Habitate schon seit einiger Zeit im Gange ist, nämlich durch die internationalen Nationalparks und die sonstigen Schutzgebiete, wie etwa die Naturschutzgebiete in Deutschland.

Nationalparks weltweit

Heute existieren in etwa 120 Ländern mehr als 2.200 Nationalparks.

Zeitliche Entwicklung der Nationalsparks

In Europa wurden die ersten Nationalparks 1909 in Schweden errichtet und 1914 in der Schweiz. Vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg etablierte sich die Nationalpark-Idee, und

Landschaftstypen

Die landschaftliche Vielfalt der Gebiete ist enorm und umfasst fast alle Landschaftstypen.

Abgrenzungen

Im Deutschen waren die Begriffe Naturdenkmal und Naturschutzgebiet seit Anfang des 20. Jahrhunderts gängig. Der Begriff Nationalpark hat erst in den 1970ern Eingang gefunden. Dabei ging es zunächst eher um die nationale Bedeutung und weniger um die Kriterien im Sinne der IUCN.

Naturpark, Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmal

Die Organisationen

Der Schutz kann nur durch entsprechend mächtige Organisationen erfolgen. Hier ist zunächst die Europäische Union zu nennen, die bereits am 21.05.1992 eine Richtline zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen erlassen hat, genannt als die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, abgekürzt als FFH.

Obwohl die Europäische Union recht mächtig ist, ist ihr Gebiet, bezogen auf die Gesamtfläche der Erde doch sehr klein. Um den internationalen Schutz der Natur und der Artenvielfalt kümmert sich jedoch die IUNC.

Europäische Union – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH)

 

IUCN