Jede der hohen Erwartungen aus den einzelnen materiellen Dingen, die man anschaffen möchte, sollten einer Investitionsrechnung als „Glücks-Investitions-Rechnung“ unterzogen werden. Dann stellt man fest, dass viele seiner „Glücksinvestitionen“ Fehlinvestitionen sind. Eine Desinvestition, also eine Rückgängigmachung des nicht glückswirksamen erhöhten Anteils, schafft dabei eine ganz erhebliche Problemlösung und persönliche Befreiung.
Bei der Aufstellung einer Glücksrechnung ist insbesondere bei großen und langfristigen Investments die „Abschreibung auf Glücks-Anlagen“ zu berücksichtigen. So wie ein KfZ oder ein Gebäude durch die Nutzung immer weniger wert wird, reduzieren sich auch die Glückseinheiten einer solchen Glücks-Investition. Nur das Neue führt zu einem hohen Ausstoß an Glückseinheiten. Je länger man das „Neue“ besitzt, desto geringer ist die Ausbeute an Glückseinheiten. So wie eine Investition in einen Sachgegenstand unwirtschaftlich ist, wenn die Finanzierung länger läuft als die Abschreibung oder die Kosten höher sind als der Ertrag, so verhält es sich auch bei der Rechnung mit Glückseinheiten. Vor allem haben langfristige und teure Glücks-Investitionen eine nur geringe Halbwertszeit. Unter Halbwertszeit versteht man die Zeit, in der sich ein radioaktives Element auf die Hälfte seiner Atome zerstrahlt. So zerstrahlen sich Glückseinheiten einer langfristigen und teuren Glücks-Investition meist in nur kurzer Zeit auf die Hälfte des Ausgangswerts, wohingegen die Belastungen aus der Finanzierung dieser Investition nur in geringerem Maße reduziert werden und daher lange aktiv bleiben. Damit kommt es sehr schnell zu einer Unterbilanz, in der die negativen Glückseinheiten infolge der Belastungen höher sind als die positiven Glückseinheiten aus der Investition. Die Glücks-Investition entpuppt sich als Fehlinvestition, in der man gefangen ist.
Beispiel:
A kauft sich ein teures gebrauchtes Kraftfahrzeug mit einer Restnutzungsdauer von sechs Jahren. Er finanziert dies aber auf zehn Jahre. Nach sechs Jahren ist das Kraftfahrzeug verschrottet, A muss aber immer noch vier Jahre lang für etwas zahlen, das nicht mehr vorhanden ist. Er muss dies bei anderen Glücks-Investitionen einsparen, beispielsweise indem er auf eine Urlaubsreise verzichtet oder diesmal zu seinem Geburtstag seine Freunde nicht einlädt. Jedem wirtschaftlich Denkenden leuchtet ein, dass eine solche Investitions– und Finanzierungsentscheidung fehlerhaft ist.
Gleiches gilt aber auch, wenn man mit GE rechnet, z.B. bei einer Ferienreise auf Kredit. Die höchsten GE werden während der Reise erzielt. Danach werden GE durch die noch unmittelbar vorhandene Erinnerung, durch das Anschauen der während der Reise gemachten Fotos und durch das Erzählen der Erlebnisse im Familien– und Freundeskreis erzielt. Dies nimmt aber dann innerhalb kurzer Zeit ab. Hält die Belastung zu dieser Zeit noch durch die Finanzierung der Reise an, wird die Investitionsrechnung negativ. GE werden kaum mehr oder in nur noch geringem Maße erzielt. Die negativen GE sind aber bis zur endgültigen Tilgung der Finanzierung des Kredits hoch, weil die Gelder, die für den Erwerb neuer GE eingesetzt werden könnten, z.B. für ein Geschenk an Freunde, für Zahlungen eingesetzt werden müssen, die keinen Gegenwert an GE mehr bringen. A hätte also richtiger entschieden, wenn er die Ferienreise nicht gemacht und den Kredit deshalb nicht aufgenommen hätte. Seine GE-Rechnung wäre positiv gewesen.